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   BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98   

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BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98 (https://dejure.org/1998,12843)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1998 - 1 WB 86.98 (https://dejure.org/1998,12843)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 1 WB 86.98 (https://dejure.org/1998,12843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse den Soldaten in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse den Soldaten in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).

    Mit der sofortigen Vollziehung der Versetzungsverfügung werden entgegen seiner Auffassung keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da der BMVg nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verpflichtet wäre, ihn in seine frühere Verwendung zurückzuführen, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme herausstellte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98

    Verletzung von Fürsorgepflichten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Spannungsversetzungen nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).

    Spannungsversetzungen tragen deshalb grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N. und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Mit der sofortigen Vollziehung der Versetzungsverfügung werden entgegen seiner Auffassung keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da der BMVg nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verpflichtet wäre, ihn in seine frühere Verwendung zurückzuführen, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme herausstellte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse den Soldaten in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95

    Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Spannungsversetzungen nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95

    Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Mit der sofortigen Vollziehung der Versetzungsverfügung werden entgegen seiner Auffassung keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da der BMVg nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verpflichtet wäre, ihn in seine frühere Verwendung zurückzuführen, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme herausstellte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Spannungsversetzungen nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines

  • BVerwG, 29.12.1993 - 1 WB 90.93

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anordnung einer aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 43.99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresss im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4

    Spannungsversetzungen oder die vorzeitige Beendigung einer Kommandierung (vgl. Nr. 5 Buchst. a und Nr. 23 der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ) haben nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich - und so auch hier - keinen diskriminierenden Charakter (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N., vom 29. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob einem der daran Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung -

    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.

    Da Spannungsversetzungen grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen tragen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N., vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 86.98 -), reicht der bloße Verdacht der dem Antragsteller zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für seine Wegversetzung zu begründen.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03

    Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen

    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn Störungen, Spannungen oder die Situation des Vertrauensverlustes zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten in derselben Einheit oder zwischen dem Soldaten und einer vorgesetzten Dienststelle auftreten (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Die von ihm insoweit inbesondere angeführten finanziellen Belastungen durch die Anmietung einer Wohnung am neuen Dienstort müßten vom BMVg, sollte sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung ergeben, nach der Rechtsprechung des Senats in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - , vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche

    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Fall von Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -), ist auch nicht entscheidend, ob das disziplinargerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen und der ihm zugrunde gelegte, vom Antragsteller zumindest in seiner rechtlichen Bewertung in Abrede gestellte Sachverhalt rechtskräftig festgestellt ist.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 1.07
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 a.a.O. und vom 8. Mai 2001 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 2.07
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 a.a.O. und vom 8. Mai 2001 a.a.O.).
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